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Sondereigentum

Die Gebäudeteile einer Eigentumswohnung, die einem einzelnen Eigentümer allein gehören.

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Definition

Was bedeutet Sondereigentum?

Sondereigentum bezeichnet die Teile eines Gebäudes, die im Alleineigentum eines einzelnen Wohnungseigentümers stehen – im Wesentlichen die Räume der Wohnung selbst sowie klar zugeordnete Bestandteile wie Bodenbeläge, Innenwände oder sanitäre Einrichtungen. Es steht im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, tragende Wände, Treppenhaus), das allen Eigentümern gemeinsam gehört. Die genaue Abgrenzung ist in der Teilungserklärung festgelegt und wichtig, weil sie regelt, wer für Instandhaltung und Kosten aufkommt.

Beispiel aus der Praxis

Ein undichtes Fenster gehört meist zum Gemeinschaftseigentum, der Teppichboden dagegen zum Sondereigentum – entscheidend dafür, wer die Reparatur zahlt.

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