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Lastenfreistellung

Die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers, damit der Käufer die Immobilie unbelastet erhält.

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Definition

Was bedeutet Lastenfreistellung?

Bei der Lastenfreistellung werden die noch im Grundbuch eingetragenen Grundpfandrechte des Verkäufers – meist Grundschulden seiner finanzierenden Bank – gelöscht, sodass der Käufer die Immobilie frei von diesen Belastungen erwirbt. Der Notar organisiert dies über die Kaufpreiszahlung: Ein Teil des Kaufpreises geht direkt an die Gläubigerbank des Verkäufers, die im Gegenzug die Löschungsbewilligung erteilt. So ist sichergestellt, dass der Käufer nicht für Schulden des Verkäufers haftet.

Beispiel aus der Praxis

Vom Kaufpreis fließen 120.000 € direkt an die Bank des Verkäufers zur Ablösung der Restschuld – erst danach wird deren Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht.

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