Immobilienlexikon
Gewährleistung
Die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel der verkauften Sache.
Definition
Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer, für Mängel einzustehen, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits vorhanden waren. Beim Verkauf gebrauchter Immobilien zwischen Privatpersonen wird die Gewährleistung im Kaufvertrag jedoch üblicherweise ausgeschlossen (‚gekauft wie gesehen'). Dieser Ausschluss greift allerdings nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Bei Neubauten vom Bauträger gelten dagegen gesetzliche Gewährleistungsfristen, in der Regel fünf Jahre.
Beispiel aus der Praxis
Verschweigt ein Verkäufer einen bekannten Feuchtigkeitsschaden im Keller arglistig, kann sich der Käufer trotz vereinbartem Gewährleistungsausschluss auf seine Rechte berufen.
Verwandte Begriffe