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Immobilienlexikon
Erbschein
Amtliches Zeugnis, das den Erben und den Umfang seines Erbrechts nachweist.
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Definition
Was bedeutet Erbschein?
Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und weist offiziell nach, wer Erbe geworden ist und – bei mehreren Erben – zu welchem Anteil. Für die Umschreibung einer geerbten Immobilie im Grundbuch verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein, sofern kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Die Beantragung ist gebührenpflichtig; die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
Beispiel aus der Praxis
Um das geerbte Haus im Grundbuch auf sich umschreiben zu lassen, beantragt der Alleinerbe beim Nachlassgericht einen Erbschein.
Verwandte Begriffe
Passt dazu.
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, denen ein Nachlass – etwa eine Immobilie – gemeinschaftlich gehört.
Erklärung Grundbuch
Amtliches Register, das Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken dokumentiert.
Erklärung Notar
Unabhängiger Amtsträger, der Immobilienkaufverträge beurkundet und den Eigentumsübergang absichert.
Erklärung