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Erbschein

Amtliches Zeugnis, das den Erben und den Umfang seines Erbrechts nachweist.

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Definition

Was bedeutet Erbschein?

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und weist offiziell nach, wer Erbe geworden ist und – bei mehreren Erben – zu welchem Anteil. Für die Umschreibung einer geerbten Immobilie im Grundbuch verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein, sofern kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt. Die Beantragung ist gebührenpflichtig; die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses.

Beispiel aus der Praxis

Um das geerbte Haus im Grundbuch auf sich umschreiben zu lassen, beantragt der Alleinerbe beim Nachlassgericht einen Erbschein.

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