Immobilienlexikon
Erbengemeinschaft
Mehrere Erben, denen ein Nachlass – etwa eine Immobilie – gemeinschaftlich gehört.
Definition
Was bedeutet Erbengemeinschaft?
Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Der gesamte Nachlass – einschließlich einer Immobilie – gehört dann allen Miterben gemeinsam; keiner kann allein über einzelne Gegenstände verfügen. Entscheidungen wie der Verkauf einer geerbten Immobilie müssen grundsätzlich einvernehmlich getroffen werden, was in der Praxis oft zu Konflikten führt. Lässt sich keine Einigung erzielen, kann als letztes Mittel die Teilungsversteigerung beantragt werden.
Beispiel aus der Praxis
Drei Geschwister erben gemeinsam das Elternhaus. Erst als sich alle einig sind, kann die Erbengemeinschaft das Haus verkaufen und den Erlös aufteilen.
Verwandte Begriffe