Immobilienlexikon
Zwangsversteigerung
Gerichtlich angeordneter Verkauf einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigern.
Definition
Was bedeutet Zwangsversteigerung?
Bei der Zwangsversteigerung wird eine Immobilie auf Antrag eines Gläubigers durch das Amtsgericht öffentlich versteigert – etwa wenn ein Eigentümer seinen Kredit nicht mehr bedient oder eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt (Teilungsversteigerung). Grundlage ist ein gerichtlich eingeholtes Verkehrswertgutachten. Für Käufer können sich Chancen ergeben, das Verfahren birgt aber Risiken: kein Gewährleistungsanspruch, oft keine Innenbesichtigung und mögliche Belastungen. Für Eigentümer bedeutet sie meist einen Verkauf unter Wert.
Beispiel aus der Praxis
Weil sich eine Erbengemeinschaft nicht auf einen Verkauf einigen kann, beantragt ein Miterbe die Teilungsversteigerung – das Haus wird gerichtlich versteigert und der Erlös aufgeteilt.