Wissen · Immobilienlexikon
Immobilienlexikon
Eigentumswohnung
Eine einzelne Wohnung, an der Wohnungseigentum besteht und die separat verkauft werden kann.
Zurück zum Lexikon
Definition
Was bedeutet Eigentumswohnung?
Eine Eigentumswohnung ist eine Wohneinheit innerhalb eines Mehrparteienhauses, an der eigenständiges Wohnungseigentum begründet wurde. Der Eigentümer besitzt das Sondereigentum an seiner Wohnung sowie einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Rechtsgrundlage ist die Teilungserklärung. Eigentumswohnungen sind sowohl bei Selbstnutzern als auch bei Kapitalanlegern beliebt, da sie einen vergleichsweise günstigen Einstieg ins Wohneigentum bieten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Anleger kauft eine Eigentumswohnung im dritten Obergeschoss und wird damit zugleich Mitglied der Eigentümergemeinschaft des Hauses.
Verwandte Begriffe
Passt dazu.
Wohnungseigentum
Das Sondereigentum an einer Wohnung verbunden mit dem Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum.
Erklärung Teilungserklärung
Notarielle Erklärung, die ein Gebäude rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen aufteilt.
Erklärung Eigentümergemeinschaft (WEG)
Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer eines Gebäudes mit gemeinsamen Rechten und Pflichten.
Erklärung