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Baulast

Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde.

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Definition

Was bedeutet Baulast?

Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene, öffentlich-rechtliche Verpflichtung, etwas auf dem eigenen Grundstück zu dulden, zu tun oder zu unterlassen. Sie wird im Baulastenverzeichnis der Gemeinde geführt – nicht im Grundbuch – und bindet auch alle künftigen Eigentümer. Typische Beispiele sind Wege-, Zufahrts- oder Abstandsflächenbaulasten. Für Käufer ist ein Blick ins Baulastenverzeichnis wichtig, da Baulasten den Wert und die Bebaubarkeit erheblich beeinflussen können.

Beispiel aus der Praxis

Ein Grundstück darf nur bebaut werden, weil das Nachbargrundstück per Baulast eine Zufahrt gewährt. Fällt diese weg, verliert das Grundstück seine Baugenehmigung.

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