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Baugenehmigung
Behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben wie geplant durchzuführen.
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Definition
Was bedeutet Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung ist die schriftliche Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde, dass ein Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht und ausgeführt werden darf. Ob und in welchem Verfahren eine Genehmigung nötig ist, richtet sich nach der Landesbauordnung und dem Bebauungsplan. Für viele kleinere Vorhaben gibt es vereinfachte oder genehmigungsfreie Verfahren. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut (Schwarzbau), riskiert Bußgelder bis hin zum Rückbau.
Beispiel aus der Praxis
Vor dem Anbau an das Einfamilienhaus reicht die Bauherrin die Unterlagen bei der Bauaufsicht ein und erhält die Baugenehmigung.
Verwandte Begriffe
Passt dazu.
Bebauungsplan
Kommunaler Plan, der festlegt, wie und was auf einem Grundstück gebaut werden darf.
Erklärung Bauvoranfrage
Vorab-Anfrage bei der Baubehörde, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Erklärung Nutzungsänderung
Genehmigungspflichtige Änderung der Art, wie ein Gebäude oder Raum genutzt wird.
Erklärung