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AfA (Absetzung für Abnutzung)

Steuerliche Abschreibung, mit der sich die Anschaffungskosten einer Immobilie über die Jahre absetzen lassen.

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Definition

Was bedeutet AfA (Absetzung für Abnutzung)?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) erlaubt es Eigentümern vermieteter Immobilien, den Wertverlust des Gebäudes (nicht des Grundstücks) steuerlich geltend zu machen. Bei Wohngebäuden, die nach 1924 errichtet wurden, beträgt die lineare AfA in der Regel 2 % pro Jahr über 50 Jahre; für Neubauten mit Baujahr ab 2023 gelten 3 %. Die AfA mindert die zu versteuernden Mieteinkünfte und ist damit ein zentraler Hebel für die Rendite von Kapitalanlegern. Für Objekte mit nachweislich kürzerer Restnutzungsdauer kann ein Gutachten höhere Abschreibungssätze ermöglichen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Anleger kauft eine vermietete Eigentumswohnung mit einem Gebäudewert von 200.000 €. Bei 2 % AfA kann er jährlich 4.000 € steuerlich als Werbungskosten absetzen.

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