Wissen · Immobilienlexikon

Immobilienlexikon

Vorkaufsrecht

Das Recht, beim Verkauf einer Immobilie bevorzugt in den Kaufvertrag einzutreten.

Zurück zum Lexikon

Definition

Was bedeutet Vorkaufsrecht?

Ein Vorkaufsrecht berechtigt seinen Inhaber, im Verkaufsfall zu den mit einem Dritten vereinbarten Konditionen selbst als Käufer einzutreten. Man unterscheidet das dingliche Vorkaufsrecht (im Grundbuch eingetragen, für jeden bindend) vom schuldrechtlichen. Auch Gemeinden können in bestimmten Fällen ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben. Für Käufer ist wichtig zu prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht, da es den Erwerb noch verhindern kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Mieter mit vertraglichem Vorkaufsrecht kann seine Wohnung zu denselben Konditionen erwerben, zu denen der Eigentümer sie an einen Dritten verkaufen wollte.

Fragen zu Ihrer Immobilie? Wir beraten Sie.