Immobilienlexikon
Abnahme
Förmliche Bestätigung des Käufers, dass eine (Bau-)Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
Definition
Was bedeutet Abnahme?
Mit der Abnahme erklärt der Erwerber – etwa beim Neubau oder nach Sanierungsarbeiten –, dass die erbrachte Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß und mangelfrei ist. Die Abnahme hat weitreichende rechtliche Folgen: Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist, die Beweislast für Mängel geht auf den Käufer über, und die Schlusszahlung wird fällig. Festgestellte Mängel sollten unbedingt im Abnahmeprotokoll dokumentiert werden.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Übergabe eines neu gebauten Hauses geht der Käufer mit dem Bauträger Raum für Raum durch und hält im Abnahmeprotokoll fest, dass die Fliesen im Bad noch nachgebessert werden müssen.