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Erbpacht (Erbbauzins)
Umgangssprachlicher Begriff für das Erbbaurecht und den dafür fälligen laufenden Zins.
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Definition
Was bedeutet Erbpacht (Erbbauzins)?
‚Erbpacht' ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Erbbaurecht. Der Erbbauberechtigte darf ein fremdes Grundstück bebauen und nutzen und zahlt dafür einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Der Erbbauzins wird meist prozentual vom Grundstückswert bemessen und ist häufig an die Inflationsentwicklung gekoppelt. Wichtig für Käufer: Die Restlaufzeit des Erbbaurechts und die Höhe des Zinses beeinflussen den Wert und die Finanzierbarkeit erheblich.
Beispiel aus der Praxis
Statt ein Grundstück zu kaufen, zahlt ein Bauherr jährlich rund 4 % des Grundstückswerts als Erbbauzins an die Kommune.