Immobilienlexikon
Erbbaurecht
Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu besitzen – gegen Erbbauzins.
Definition
Was bedeutet Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht erlaubt es, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu besitzen, ohne das Grundstück selbst zu kaufen. Im Gegenzug zahlt der Erbbauberechtigte einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Das Recht wird meist für 60 bis 99 Jahre vergeben und in ein eigenes Erbbaugrundbuch eingetragen. Es senkt die Einstiegskosten beim Bau, da der Grundstückskauf entfällt – am Ende der Laufzeit fällt das Gebäude jedoch gegen Entschädigung an den Eigentümer zurück.
Beispiel aus der Praxis
Eine Familie baut ihr Haus auf einem Kirchengrundstück im Erbbaurecht und zahlt statt eines Grundstückskaufpreises einen jährlichen Erbbauzins über 75 Jahre.
Verwandte Begriffe