Eigentümer · Steuer-Gutachten

Höhere Gebäude-AfA nach § 7 EStG

Schreiben Sie Ihre Immobilie schneller ab – und zahlen Sie weniger Steuern.

Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten weisen Sie eine kürzere Nutzungsdauer nach. Statt 2–3 % sind oft 4–5 % jährliche Abschreibung möglich – Jahr für Jahr spürbar weniger Steuerlast. Seit Dezember 2025 einfacher denn je.

bis 5 %jährliche AfA statt 2–3 %
§ 7 EStGgesetzlich anerkannter Nachweis
seit 12/2025Nachweis deutlich einfacher
0 €Ersteinschätzung & Potenzialcheck

Das Problem

Das Finanzamt rechnet mit 50 Jahren. Ihr Gebäude ist oft schneller verbraucht.

Die pauschale Abschreibung von 2 % unterstellt, dass jedes Gebäude ein halbes Jahrhundert hält. Bei Bestandsobjekten entspricht das selten der Realität – und Sie verschenken Jahr für Jahr bares Geld an Steuern.

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten weist die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer nach. Das Ergebnis: ein höherer AfA-Satz, eine höhere jährliche Abschreibung und damit weniger zu versteuerndes Einkommen aus Ihrer Vermietung.

Münzstapel als Symbol für jährliche Steuerersparnis durch höhere Gebäudeabschreibung

Ihr Vorteil

Drei Gründe für das Gutachten.

Höhere Abschreibung pro Jahr

Wird eine kürzere Restnutzungsdauer nachgewiesen, steigt der jährliche AfA-Satz – aus 2 % können 4 %, 5 % oder mehr werden.

Mehr Liquidität, weniger Steuerlast

Höhere Abschreibung senkt das zu versteuernde Einkommen aus Vermietung – Jahr für Jahr, oft im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Finanzamtssicher dokumentiert

Nachvollziehbares Gutachten nach anerkannter Methodik (ImmoWertV) als Nachweis der tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer.

Beispielrechnung

So wirkt sich das in Euro aus.

Vermietetes Mehrfamilienhaus, Gebäudewert 300.000 €, nachgewiesene Restnutzungsdauer 20 statt 50 Jahre.

Standard-AfA (2 %)

6.000 €

Abschreibung pro Jahr

Mit Gutachten (5 %)

15.000 €

Abschreibung pro Jahr

Ihr Steuervorteil*

≈ 3.780 €

weniger Steuern pro Jahr

*Vereinfachte Modellrechnung bei 42 % Grenzsteuersatz; +9.000 € zusätzliche Abschreibung jährlich. Beispielhaft, keine Steuerberatung im Einzelfall – die tatsächliche Restnutzungsdauer und Ersparnis ist objektabhängig und mit dem Steuerberater abzustimmen.

Für wen sich das lohnt

Besonders attraktiv für diese Objekte.

  • Vermietete Bestandsimmobilien (Wohnen oder Gewerbe)
  • Ältere Gebäude oder Objekte mit erkennbarem Modernisierungsstau
  • Kürzlich gekaufte Immobilien – Anpassung ab Anschaffung möglich
  • Mehrfamilienhäuser, ETW und Gewerbeobjekte im Privat- oder Betriebsvermögen
  • Höherer persönlicher Steuersatz – je höher, desto größer der Effekt
  • Sanierungs- oder Denkmalobjekte mit besonderer Bausubstanz
Gutachten-Unterlagen für den Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer beim Finanzamt

Ablauf

In vier Schritten zur höheren Abschreibung.

01

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie schildern uns Objekt, Baujahr und Zustand. Wir schätzen Einsparpotenzial und Sinnhaftigkeit ein – unverbindlich.

Tag 1
02

Festpreis-Angebot

Lohnt es sich, erhalten Sie ein transparentes Festpreis-Angebot für das Gutachten. Erst dann entscheiden Sie.

Tag 1–3
03

Objektaufnahme & Analyse

Bewertung von Bausubstanz, Modernisierungsgrad und wertbeeinflussenden Faktoren zur Herleitung der Restnutzungsdauer.

1–3 Wochen
04

Gutachten für die Steuererklärung

Sie erhalten das schriftliche Gutachten – fertig zur Einreichung über Ihren Steuerberater beim Finanzamt.

Lieferung

Für Steuerberater & Kanzleien

Mandanten-Mehrwert ohne Mehraufwand.

Sie beraten, wir liefern den Nachweis. Empfehlen Sie Ihren vermietenden Mandanten ein Restnutzungsdauer-Gutachten – die fachliche Bewertung und Dokumentation übernehmen wir, die Mandatshoheit bleibt bei Ihnen.

  • Verlässlicher Gutachten-Partner mit festen Konditionen
  • Finanzamtssichere Dokumentation nach ImmoWertV
  • Direkte Abstimmung mit Ihrer Kanzlei auf Wunsch
Haseland Team – Ansprechpartner für die Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Gebäude werden steuerlich normalerweise pauschal über 50 Jahre (2 %), teils 40 Jahre (2,5 %) oder 33 Jahre (3 %) abgeschrieben. Lässt sich nachweisen, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist, erlaubt § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine entsprechend höhere jährliche Abschreibung (AfA). Das Gutachten erbringt genau diesen Nachweis.

Wie viel kann ich konkret sparen?

Das hängt von Gebäudewert, Restnutzungsdauer und Ihrem Steuersatz ab. Ein Beispiel: Bei 300.000 € Gebäudewert bedeutet eine Verkürzung von 50 auf 20 Jahre eine Steigerung der jährlichen AfA von 6.000 € auf 15.000 € – also 9.000 € zusätzliche Abschreibung pro Jahr. Bei 42 % Grenzsteuersatz sind das rund 3.780 € weniger Steuern jährlich. In der kostenlosen Ersteinschätzung rechnen wir Ihren Fall überschlägig durch.

Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?

Ja. Die höhere AfA bei kürzerer Nutzungsdauer ist gesetzlich verankert (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) und höchstrichterlich bestätigt. Wichtig: Das strenge BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde zum 1. Dezember 2025 aufgehoben – seitdem ist der Nachweis mit jeder geeigneten Methode möglich und damit deutlich einfacher als zuvor.

Für welche Objekte lohnt es sich?

Besonders für vermietete Bestandsimmobilien, ältere Gebäude und Objekte mit Modernisierungsstau. Faustregel: Je älter das Gebäude und je höher Ihr Steuersatz, desto größer der Effekt. Auch bei kürzlich gekauften Immobilien lässt sich die AfA häufig rückwirkend ab Anschaffung anpassen.

Was kostet das Gutachten – und ab wann rechnet es sich?

Sie erhalten nach der Ersteinschätzung ein Festpreis-Angebot. In aller Regel amortisiert sich das Gutachten bereits über den Steuervorteil des ersten oder der ersten beiden Jahre. Die Ersteinschätzung selbst ist kostenlos und unverbindlich.

Ich habe einen Steuerberater – passt das zusammen?

Absolut. Wir liefern den fachlichen Nachweis, Ihr Steuerberater bringt ihn in der Steuererklärung unter. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit der Kanzlei ab. Für Steuerberater bieten wir zudem eine eigene Kooperation an.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wie viel bringt Ihnen ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Unverbindlich prüfen, wie hoch Ihr Steuervorteil ausfällt – Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Kostenlos & unverbindlich · keine automatische Beauftragung · DSGVO-konform

Holen Sie sich Ihre höhere Abschreibung.