Mehr Gebäude, weniger Boden
Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar – Grund und Boden nicht. Ein höherer Gebäudeanteil hebt Ihre AfA-Bemessungsgrundlage spürbar an.
Gebäudeanteil & AfA maximieren
Nur das Gebäude lässt sich abschreiben, nicht der Grund und Boden. Mit einer fundierten Kaufpreisaufteilung sichern Sie sich einen höheren Gebäudeanteil – und damit über Jahre hinweg eine spürbar höhere AfA. BFH-gestützt, weil die BMF-Arbeitshilfe nicht bindend ist.

Das Problem
Über die BMF-Arbeitshilfe wird häufig ein hoher Bodenanteil angesetzt. Jeder Euro, der dem Grundstück statt dem Gebäude zugeordnet wird, fehlt dauerhaft in Ihrer Abschreibung – und kostet Sie über die Haltedauer viel Geld.
Eine fundierte Kaufpreisaufteilung kehrt das um: Sie begründet einen höheren, belastbaren Gebäudeanteil – und damit eine höhere AfA-Bemessungsgrundlage für jedes einzelne Jahr.

Ihr Vorteil
Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar – Grund und Boden nicht. Ein höherer Gebäudeanteil hebt Ihre AfA-Bemessungsgrundlage spürbar an.
Jeder Prozentpunkt mehr Gebäudeanteil wirkt über die gesamte Abschreibungsdauer – das summiert sich schnell auf einen fünfstelligen Betrag.
Der BFH hat klargestellt: Die BMF-Arbeitshilfe ist nicht bindend. Ein qualifiziertes Gutachten kann eine günstigere, belastbare Aufteilung begründen.
Beispielrechnung
Vermietete Immobilie, Kaufpreis 500.000 €. Aufteilung Finanzamt 60 % Boden / 40 % Gebäude – laut Gutachten 30 % Boden / 70 % Gebäude.
4.000 €
AfA/Jahr · Gebäude 200.000 €
7.000 €
AfA/Jahr · Gebäude 350.000 €
+3.000 €
mehr AfA/Jahr · ≈ 1.260 € Steuern gespart
*Vereinfachte Modellrechnung bei 2 % AfA und 42 % Grenzsteuersatz. Über die Abschreibungsdauer summiert sich der Effekt auf einen hohen fünfstelligen Betrag. Beispielhaft, keine Steuerberatung im Einzelfall – die erzielbare Aufteilung ist objekt- und lageabhängig.
Die Kaufpreisaufteilung erhöht den abschreibbaren Gebäudewert, das Restnutzungsdauer-Gutachten erhöht den Abschreibungssatz. Kombiniert holen Sie das Maximum aus Ihrer Immobilie heraus.
Restnutzungsdauer-Gutachten ansehenFür wen sich das lohnt

Ablauf
Sie nennen uns Objekt, Kaufpreis und Lage. Wir schätzen ein, wie viel Gebäudeanteil realistisch erreichbar ist – unverbindlich.
Lohnt sich die Aufteilung, erhalten Sie ein transparentes Festpreis-Angebot. Die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Ermittlung von Boden- und Gebäudewert nach anerkannter Methodik (ImmoWertV) – nachvollziehbar und belastbar.
Sie erhalten die dokumentierte Aufteilung als Nachweis – einreichbar über Ihren Steuerberater.
Für Steuerberater & Kanzleien
Wenn das Finanzamt eine ungünstige Aufteilung ansetzt, liefern wir Ihnen den gutachterlichen Gegenbeweis – BFH-gestützt und nachvollziehbar dokumentiert. Sie führen das Mandat, wir liefern die Bewertung.

Häufige Fragen
Beim Immobilienkauf zahlen Sie einen Gesamtpreis für Grundstück und Gebäude. Steuerlich abschreiben (AfA) lässt sich aber nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher Ihre jährliche Abschreibung – und desto geringer Ihre Steuerlast aus der Vermietung.
Finanzämter nutzen häufig die „Arbeitshilfe des BMF“. Diese setzt – gerade in Lagen mit hohen Bodenrichtwerten – tendenziell einen hohen Bodenanteil an. Folge: ein niedriger Gebäudeanteil und damit eine niedrigere Abschreibung, als objektiv gerechtfertigt wäre.
Ja. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 21.07.2020 (IX R 26/19) entschieden, dass die Arbeitshilfe nicht bindend ist und keine geeignete alleinige Schätzgrundlage darstellt. Eine fundierte gutachterliche Aufteilung kann eine für Sie günstigere, belastbare Bewertung begründen.
Vor allem für vermietete Wohnungen und Mehrfamilienhäuser in Lagen mit hohen Bodenrichtwerten sowie für Käufe, bei denen das Finanzamt einen hohen Bodenanteil angesetzt hat. Auch bei anstehenden Käufen ist es sinnvoll, die Aufteilung von Beginn an sauber zu begründen.
Häufig ja. Solange die Steuerveranlagung noch offen ist oder im Rahmen eines Einspruchs, lässt sich eine günstigere Aufteilung oft noch durchsetzen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Ja – und das ist der stärkste Hebel: Die Kaufpreisaufteilung legt eine höhere Bemessungsgrundlage fest (mehr Gebäudewert), das Restnutzungsdauer-Gutachten erhöht den Abschreibungssatz. Beides zusammen maximiert Ihre jährliche AfA.
Kostenlose Ersteinschätzung
Unverbindlich prüfen, wie hoch Ihr Steuervorteil ausfällt – Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).