Immobilienlexikon
Erschließung
Die Anbindung eines Grundstücks an Straßen, Wasser, Abwasser, Strom und weitere Versorgung.
Definition
Was bedeutet Erschließung?
Erschließung bezeichnet die Herstellung aller Anschlüsse, die ein Grundstück bebaubar und nutzbar machen: Zufahrtsstraße, Wasser- und Abwasserleitung, Strom, Gas, Telekommunikation. Ein Grundstück gilt erst als Bauland, wenn es erschlossen ist. Die Erschließungskosten können erheblich sein und werden häufig anteilig auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Käufer sollten klären, ob ein Grundstück voll erschlossen ist oder ob noch Erschließungsbeiträge anfallen.
Beispiel aus der Praxis
Ein günstig erscheinendes Baugrundstück entpuppt sich als teurer, weil noch mehrere Tausend Euro an Erschließungsbeiträgen für Kanal und Straße offen sind.
Verwandte Begriffe