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Wohnungsgeberbescheinigung

Bestätigung des Vermieters oder Eigentümers über den Ein- oder Auszug für die Anmeldung beim Amt.

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Definition

Was bedeutet Wohnungsgeberbescheinigung?

Seit 2015 müssen Wohnungsgeber – also Vermieter oder Eigentümer – den Ein- oder Auszug einer Person schriftlich bestätigen. Diese Wohnungsgeberbescheinigung benötigt der Bewohner, um sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt an- oder abzumelden. Sie enthält den Namen des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift und die Namen der meldepflichtigen Personen. Wird sie nicht oder verspätet ausgestellt, drohen Bußgelder.

Beispiel aus der Praxis

Nach dem Einzug stellt der Vermieter dem neuen Mieter die Wohnungsgeberbescheinigung aus, damit dieser sich beim Bürgeramt anmelden kann.

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