Interessenten, die sich für den Kauf einer Immobilie interessieren, müssen sich im Klaren sein, dass neben dem eigentlichen Kaufpreis auch weitere Kosten anfallen, die bei der Finanzierung der Immobilie unbedingt berücksichtigt werden müssen.
Zu diesen sogenannten „Kaufnebenkosten“ zählen in erster Linie die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Maklergebühren, falls das Objekt über ein Immobilienbüro vermittelt wurde.
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Grunderwerbssteuer
Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bei Objekten, die in NRW liegen, beträgt die Steuer 6,5 % des Kaufpreises, in Niedersachsen hingegen verlangt das Finanzamt 5 % des Kaufpreises. Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages erhält das zuständige Finanzamt eine Abschrift des Vertrages und erstellt daraufhin seinen Steuerbescheid. Käufer tun gut daran, die Grunderwerbssteuer möglichst zügig zu überweisen, da nur in diesem falle die Quittung, die sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ausgestellt wird, die der Notar für die Umschreibung des Eigentums zwingend benötigt. Auch beim Erwerb eines Erbpachtgrundstücks muss im Übrigen Grunderwerbssteuer bezahlt werden, auch wenn das Grundstück nicht klassisch erworben wird, sondern lediglich gepachtet. Die Berechnung ist hier jedoch etwas komplizierter als bei normalem Grunderwerb. Und auch beim Kauf einer Eigentumswohnung fällt die Grunderwerbssteuer an, da der Käufer Miteigentumsanteile am Grundstück, auf dem das Gebäude steht, erwirbt.
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Maklerprovision bei Vermittlung über Immobilienbüro
Wird das Kaufobjekt über ein Maklerunternehmen vermittelt, fällt die Maklercourtage an, die etwa 3 bis 6 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer beträgt. Seit dem 23.12.2020 sind neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass die Provision von Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen bezahlt wird, stellt also eine Abkehr vom Prinzip der reinen Käuferprovision dar, die lange, zum Beispiel in Niedersachsen, galt. Ziel des Gesetzes ist es, private Käufer von Wohnimmobilien zu entlasten. Die Provisionsteilung ist mit beiden Parteien, also Verkäufer und Käufer, schriftlich zu fixieren. Bei Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Immobilien sind indes nach wie vor andere Courtageregelungen möglich.
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Notar- und Grundbuchamtskosten
Immobilienkaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Das Wahlrecht, zu welchem Notar die Parteien gehen, steht grundsätzlich dem Käufer zu, da er auch die anfallenden Kosten trägt. Diese betragen ca. 2 % des beurkundeten Kaufpreises. Notare rechnen nach ihrer Gebührentabelle ab, wobei die Höhe einer Gebühr vom „Streitwert oder Gegenstandswert“, sprich dem Kaufpreis abhängig ist. Neben dem Notar wird bei einer Eigentumsumschreibung das Grundbuchamt tätig. Eintragungen und Löschungen werden vom Grundbuchbeamten vorgenommen und in Rechnung gestellt.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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