Tel.: 0541 - 33 55 20
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Als Anschlussfinanzierung bezeichnet man im Bankwesen die vorzunehmende Vereinbarung eines neuen Kreditzinses bei Ablauf der im Kreditvertrag vorgesehenen Zinsbindungsfrist.
Die ursprüngliche Kreditlaufzeit wird dadurch nicht verlängert. Eine Verlängerung der vereinbarten Kreditlaufzeit ist lediglich bei der sogenannten Prolongation der Fall.
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